AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ostalb Sport Events GbR

§ 1 Geltungsbereich
(1) Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Grundlage jeden Vertrages, jeder Lieferung und sonstigen Leistungen
der Firma Ostalb Sport Events GbR, Gesellschafter Markus Angstenberger, Thomas Ilg, Susanne Ilg, Mozartstr. 61, 73453 Abtsgmünd (im Folgenden „Ostalb Sport Events GbR“
oder“Firma Ostalb Sport Events“ genannt).

(2) Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Firma Ostalb Sport Events. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden gelten nur insoweit, als Ostalb Sport Events diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, selbst ohne
ausdrückliche weitere Vereinbarung.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von Ostalb Sport Events sind freibleibend, außer dies ist im Angebot gesondert schriftlich vermerkt. Es handelt sich
bei allen Angeboten der Firma Ostalb Sport Events um eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Vertrages abzugeben.
Die von Ostalb Sport Events gemachten Angaben hinsichtlich des Leistungsgegenstandes, der zu erbringenden Dienstleistungen
sowie der Verwendbarkeit von Geräten für bestimmte Einsatzzwecke sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich
im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere auch für den
Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Die Firma Ostalb Sport Events übernimmt keine
Haftung für Irrtümer und Druckfehler.
Ostalb Sport Events ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen, wenn die bestellte Leistung nicht
verfügbar ist und der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung hierzu in seiner Bestellung erklärt hat, außer, die bestellte
Leistung ist ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

(2) Erfolgt eine Bestellung per Brief, Telefax oder E-Mail, so ist die Erklärung des Kunden dann verbindlich, wenn sie
Ostalb Sport Events zugegangen ist. Bei einer Bestellung per E-Mail gilt der Zugang dann als erfolgt, wenn die E-Mail auf dem Server
zum Abruf durch Ostalb Sport Events bereitsteht. Der Vertrag und damit eine vertragliche Bindung von Ostalb Sport Events kommt dann zustande,
wenn Ostalb Sport Events den Auftrag des Kunden in Text- oder Schriftform bestätigt, oder diesen ohne weitere Rückmeldung
stillschweigend ausführt.

(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(4) Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich der in diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen erfolgen
ausschließlich durch die Geschäftsführung von Ostalb Sport Events. Mündliche Vereinbarungen, Erklärungen oder Nebenabreden
sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich von der Geschäftsführung bestätigt werden.

§ 3 Leistungsfristen und höhere Gewalt

(1) Die Vereinbarung von Leistungsfristen oder eines festen Leistungszeitraumes bedarf der Schriftform.

(2) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, wie zum Beispiel Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf
ähnliche Ereignisse, wie zum Beispiel Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Leistungsfristen
angemessen. Während des Andauerns der eben genannten Gründe ist Ostalb Sport Events von der Erbringung der geschuldeten
Leistung freigestellt.

(3) Ist für Ostalb Sport Events die Erbringung der geschuldeten Leistung länger als 3 Monate aus oben (2) genannten Gründen nicht
möglich, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn eine vereinbarte feste Leistungszeit aus Gründen gemäß § 3 Abs. 2
dieser Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden kann.

§ 4 Pflichten und Haftung des Kunden
(1) Der Kunde stellt für einzelvertraglich geschuldete Aufbauhelfer die persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach den
einschlägigen BG-Vorschriften.

(2) Der Kunde hat den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Stromanschluss mit entsprechender Absicherung und
einer elektrotechnisch zulässigen Anschlussausführung sowie einer elektrotechnisch zulässigen
Anschlussausführung mit VDE-Prüfung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die An- und
Abfahrt sowie die Entlade- und Lademöglichkeit für die Fahrzeuge von Ostalb Sport Events uneingeschränkt und mit der
notwendigen Tragfähigkeit gewährleistet ist.

(3) Bei Aufträgen unter Einsatz von Kraftfahrzeugen der Firma Ostalb Sport Events hat der Kunde Sorge dafür zu tragen, dass
sämtliche Fahrgenehmigungen, insbesondere auch Maut- und Straßengebühren, kostenfrei und rechtzeitig vor
Fahrtantritt bei der Firma Ostalb Sport Events vorliegen. Ebenso sorgt der Kunde dafür, dass die über die allgemeine Fahrerlaubnis
hinaus im Einzelfall notwendigen Sondererlaubnisse vorliegen, insbesondere bezüglich Schwerlasttransporten, Sonn- und Feiertagsfahrten, Übermaßen, Sondertransporten, Befreiung von Beschränkungen wegen Feinstaub-Ausstoß
oder für den allgemeinen Verkehr gesperrte Flächen.

(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zeitpläne für den Auf- und Abbau eingehalten werden können,
wobei die jeweilige Auf- und Abbauzeit sowie der Zeitplan für die Erbringung der geschuldeten Leistungen bei Ostalb Sport Events
erfragt werden können. Insbesondere haftet der Kunde dafür, dass eventuell an der Gesamtproduktion beteiligte
Drittfirmen ihre Leistungen, die zu einer Verzögerung oder Erschwerung der Leistung von Ostalb Sport Events führen können,
rechtzeitig und entsprechend der vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungsweise erbringen.
Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die an der Gesamtproduktion beteiligten Drittfirmen ihre
Leistungen entsprechend der technischen Sicherheitsvorschriften, z.B. der Versammlungsstättenverordnung,
erbringen. Der Kunde selbst verpflichtet sich gegenüber Ostalb Sport Events, sämtliche Vorschriften der Versammlungsstätten-Verordnung einzuhalten, soweit diese nicht ausdrücklich zum Gewerk von UBS gehören bzw. für dieses vertraglich
vereinbart sind.

(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Anlagen der Firma Ostalb Sport Events vor Regen, Schnee, Spritzwasser oder
sonstigen Witterungseinflüssen geschützt sind, außer die Gestellung von Witterungsschutz ist ausdrücklich
vertragliche Verpflichtung der Firma Ostalb Sport Events.

(6) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen vom Backstagebereich sowie während der Auf- und Abbauzeiten aus dem für die Arbeiten von Ostalb Sport Events benötigten Bereich entfernt werden können, falls von diesen
Personen eine Gefahr für die Anlagen oder das Personal der Firma Ostalb Sport Events ausgeht, durch die Anlagen der Firma Ostalb Sport Events
eine Gefahr für diese Personen besteht oder die Arbeiten der Firma Ostalb Sport Events durch diese Personen erschwert oder
unmöglich gemacht werden.
Insbesondere während der Auf- und Abbauphase haftet der Kunde dafür, dass Dritte sich nicht im Gefahrenbereich
befinden.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder bei Veranstaltungen, bei denen die Anlagen der Firma Ostalb Sport Events über Nacht auf
dem Veranstaltungsgelände verbleiben, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sichergestellt wird, dass die
Anlagen innerhalb und insbesondere außerhalb der Veranstaltungszeiten vor dem Zugriff Dritter oder vor
Beschädigung geschützt sind.

(7) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bühne gegenüber dem Publikum hinreichend abgeschirmt ist.
Ferner haftet der Kunde für die Standsicherheit und den ordnungsgemäßen Aufbau der Bühne, es sei denn, diese
Leistung ist durch Ostalb Sport Events zu erbringen.

(8) Der Kunde haftet für die Einhaltung der Regelungen der Versammlungsstättenverordnung in der jeweils geltenden
Fassung, sofern diese für den im Einzelfall betroffenen Veranstaltungsort einschlägig ist und die betroffenen
Regelungen nicht ausdrücklich den Leistungsbereich oder das Gewerk betreffen, das vertraglich durch Ostalb Sport Events
geschuldet ist.

(9) Sollte die Leistungserbringung für Ostalb Sport Events durch Gründe, die vom Kunden verursacht werden oder deren
Abwendung oder Einhaltung Pflichten des Kunden darstellen, so wesentlich erschwert sein, dass eine
Leistungserbringung Ostalb Sport Events nicht zumutbar ist, hat Ostalb Sport Events das Recht, den Aufbau und die Erbringung der geschuldeten
Leistungen zu verweigern. Dies gilt insbesondere bei Nichteinhaltung der vorstehenden Absätze (1) – (8) durch den
Kunden.

(10) Der Kunde stellt die Firma Ostalb Sport Events bezüglich Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch Nichteinhaltung der
Verpflichtungen, die in vorstehenden Absätzen (1) – (8) geregelt sind, von der Haftung frei mit Ausnahme von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit seitens der Firma Ostalb Sport Events oder dieser zurechenbarer Personen.

(11) Der Kunde haftet in vollem Umfang für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Fahrzeugen sowie
Geräten der Firma Ostalb Sport Events und Verletzungen des Personals der Firma Ostalb Sport Events, sofern er seinen oben in Absätzen (1) – (8)
genannten Pflichten nicht nachkommt. Ebenso haftet der Kunde für Beschädigungen oder Abhandenkommen der
Anlagen der Firma Ostalb Sport Events durch seine Person, durch vom Kunden beauftragte Personen, durch das Publikum oder
durch Randalierer oder durch Mitarbeiter von Drittfirmen, die im Auftrag des Kunden handeln. Dies gilt nicht, sofern
sich der Kunde von seinem vermuteten Verschulden entlasten kann, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB.

(12) Im Übrigen haftet der Kunde gemäß § 546 BGB verschuldensunabhängig für die ordnungsgemäße und
vollständige Rückgabe der Anlagen und Fahrzeuge der Firma Ostalb Sport Events. Die gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder
grob fahrlässig durch die Firma UBS herbeigeführt wurde.

§ 5 Kündigung durch den Kunden
(1) Bei Kündigung des Auftrages durch einen Kunden, der Unternehmer gemäß § 14 BGB ist, ist eine pauschal
abgestufte Entschädigung zu bezahlen und zwar je nach Zeitpunkt der Kündigung zwischen Auftragsbestätigung und
Leistungszeitpunkt.
Bei einer Kündigung vor Beladung der Fahrzeuge der Firma Ostalb Sport Events oder vor Beginn der Leistungserbringung durch
UBS beträgt die Entschädigung pauschal 35% der Auftragssumme zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei einer Kündigung nach der Beladung der Fahrzeuge der Firma Ostalb Sport Events, nach Abfahrt der Mitarbeiter und/oder
Fahrzeuge der Firma Ostalb Sport Events an den Veranstaltungsort oder nach Beginn der Leistungserbringung, je nachdem, was
früher eintritt, ist die gesamte Auftragssumme geschuldet.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Ostalb Sport Events im Einzelfall ein niedrigerer Schaden entstanden ist
bzw. die Aufwendungen von UBS niedriger waren oder Ostalb Sport Events es unterlassen hat, durch anderen Einsatz der
eingesparten Arbeitskräfte und Anlagen entsprechende Einkünfte zu erzielen.

(2) Bei Kündigung des Auftrages durch einen Kunden, der Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, hat dieser die durch die
Kündigung der Firma Ostalb Sport Events entstehenden Schäden oder Mindereinnahmen zu ersetzen.

§ 6 Haftung der Firma Ostalb Sport Events
(1) Die Firma Ostalb Sport Events haftet
– in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden ihrer Organe, Gesellschafter und leitenden Angestellten.
– dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sofern diese Verletzung auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
– außerhalb der Vertragspflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei
denn, die Firma Ostalb Sport Events kann sich kraft Handelsbrauch freizeichnen.
– der Höhe nach in letzteren zwei Fallgruppen auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens.

(2) Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.

(3) Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB
Die Firma Ostalb Sport Events stellt dem Kunden für die bestellte Leistung oder Lieferung eine Rechnung aus, die mit der Leistung
oder Lieferung oder in angemessener Zeit nach Erbringung der Leistung ausgehändigt wird. Es bleibt der Firma Ostalb Sport Events
jedoch nach freiem Ermessen vorbehalten, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
Vorauszahlungen werden bei der nachfolgenden Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung
sind alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Die Zahlung gilt mit Eingang
auf dem Konto der Firma Ostalb Sport Events als erfolgt.
Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins, es sei denn, dass die Firma Ostalb Sport Events einen höheren Zinssatz
nachweisen kann.

(2) gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB
Die in § 7 Absatz (1) genannten Zahlungsbedingungen gelten gleichermaßen für Unternehmer, sofern nachfolgend
keine abweichenden Regelungen getroffen sind.
Im Falle der Schlechterfüllung seitens Ostalb Sport Events steht dem Kunden, der Unternehmer ist, ein Zurückbehaltungsrecht nicht
zu, es sei denn, die Leistung war offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur
Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu der Schlechterfüllung
und dem voraussichtlich eingetretenen Schaden steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen
Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag einschließlich
etwaiger geleisteter Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der schlecht erbrachten Leistung
steht.
Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Unternehmer ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz an die Firma Ostalb Sport Events zu bezahlen, es sei denn, dass die Firma Ostalb Sport Events einen höheren
Zinssatz nachweisen kann.

(3) Allgemeines
Ein Abzug vom Skonto ist nur dann zulässig, wenn dies durch die Firma Ostalb Sport Events schriftlich und ausdrücklich mit dem
Kunden vereinbart wurde. Wird die Zahlung durch den Kunden nicht innerhalb der hierfür vereinbarten Frist geleistet,
so kann der Skontobetrag von der Firma Ostalb Sport Events nachgefordert werden.
Die auf der Rechnung angegebenen Preise sind stets Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer – ggf. vorbehaltlich
Rechnungen gegenüber gewerblichen Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Schecks werden nur nach entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung erfüllungshalber entgegengenommen. Eine
Bezahlung gilt erst mit Einlösung des Schecks durch die Bank als erfolgt. Einzugskosten gehen zu Lasten des
Kunden.
Die Zahlung eines Kunden wird durch die Firma Ostalb Sport Events auf die älteste Schuld des Kunden verrechnet. Sollten der
Firma Ostalb Sport Events durch ältere Schulden Kosten bzw. Zinsen, insbesondere im Sinne von Verzugsschäden, entstanden
sein, so wird zunächst auf die Zinsschuld und erst im Anschluss auf die Hauptforderung gegen den Kunden
verrechnet.

§ 8 Teilleistungen und Aufrechnungsverbot
Teilleistungen durch die Firma Ostalb Sport Events sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Der Kunde kann nur mit
solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 9 Gerichtsstand und Rechtsgeltung
Alleiniger Gerichtsstand bei vorhandener Kaufmannseigenschaft des Kunden ist bei allen sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Firma Ostalb Sport Events. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.

§ 10 Datenschutz
Die Firma Ostalb Sport Events wird sämtliche geltenden datenschutzrechtlichen Erfordernisse beachten.

§ 11 Schriftform, Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
(1) Sofern in diesen Geschäftsbedingungen ein Schriftformerfordernis bestimmt wurde, muss eine Abbedingung
dieses Schriftformerfordernisses ebenfalls schriftlich erfolgen. Eine stillschweigende Abbedingung des
Schriftformerfordernisses ist ausgeschlossen.

(2) Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen
wirksam. UBS und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem
Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Besondere Mietbedingungen für Anlagen von Ostalb Sport Events.

§ 1 Geltungsbereich, Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Es gelten die oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, nachfolgend sind spezielle
Regelungen zum Abschluss eines reinen Mietvertrages über Anlagen und Geräte der Firma Ostalb Sport Events getroffen.

§ 2 Allgemeines
Die nachfolgend aufgeführten Mietbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossen Mietvertrages zwischen dem
Kunden (im Folgenden Mieter genannt) und Ostalb Sport Events.

§ 3 Übernahme des Mietgegenstandes
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme der Mietgegenstände von deren einwandfreiem Zustand, richtiger
Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Mit der Übernahme der Mietobjekte und der Unterzeichnung des
Lieferscheines bestätigt er diesen einwandfreien Zustand.

§ 4 Versicherung des Mietgegenstandes
Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Geräte gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach obigen
allgemeinen Geschäftsbedingungen einzustehen haben, und zusätzlich gegen Elementarereignisse und
Witterungsschäden auf eigene Kosten zu versichern (insbesondere Elektronikversicherung) und zwar ab Versand
oder Übernahme vom Lager Aalen oder jedem anderen Standort der Geräte bis zur Rücklieferung an Ostalb Sport Events in deren
Lager Aalen.

§ 5 Beschädigung des Mietgegenstandes
(1) Der Mieter haftet für etwaige Störungen, Schäden, den Ausfall oder das Abhandenkommen der gemieteten
Geräte während der Vertragslaufzeit, es sei denn § 6 (1) der oben angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist einschlägig oder der Mieter kann sich sonst von seinem Verschulden freizeichnen, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB. § 546
BGB bleibt unberührt.

(2) Bei Rücknahme der gemieteten Geräte behält sich der Vermieter vor, diese innerhalb von fünf Werktagen
eingehend auf Beschädigungen zu überprüfen.

(3) Zur Haftung des Mieters bei Schäden gilt § 4 (11) der oben stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ergänzend zum Vorstehenden.

§ 6 Anzeigepflicht, Untermiete
(1) Der Mieter ist verpflichtet, der Firma Ostalb Sport Events Schäden an oder den Verlust von Geräten, die während der Mietzeit
auftreten, unverzüglich anzuzeigen.

(2) Die gemieteten Geräte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Ostalb Sport Events an Dritte weder vermietet noch
überlassen oder veräußert werden.

§ 7 Kündigung durch den Mieter vor Ablauf der Mietdauer
(1) Sagt sich der Mieter, der Unternehmer ist, vom Mietvertrag los oder kündigt er diesen, müssen vom Kunden
folgende Abstandssummen an den Vermieter entrichtet werden:
Lossagen bis eine Kalenderwoche vor Mietbeginn: 10 % vom Brutto-Mietbetrag
Lossagen innerhalb von drei Werktagen vor Mietbeginn: 50 % vom Brutto-Mietbetrag.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Ostalb Sport Events im Einzelfall ein niedrigerer Schaden entstanden ist
bzw. die Aufwendungen von Ostalb Sport Events niedriger waren oder UBS es unterlassen hat, durch anderen Einsatz der
eingesparten Arbeitskräfte und Anlagen entsprechende Einkünfte zu erzielen.

(2) Für den Mieter, der Verbraucher ist, gilt § 5 (2) der oben angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Abstandssumme bzw. die Schadensersatzverpflichtung entfällt, wenn der ursprüngliche Mieter einen Dritten
als neuen Mieter benennt, der in gleichem Umfang wie der ursprüngliche Mieter in den Mietvertrag eintritt, es sei denn,
der Eintritt ist Ostalb Sport Events unzumutbar.

§ 8 Verspätete Rückgabe
(1) Gibt der Mieter die gemieteten Geräte nicht zum vereinbarten Termin an Ostalb Sport Events zurück, so kann Ostalb Sport Events pro
angefangenem weiteren Tag die volle Tagesmiete zuzüglich gegebenenfalls weitere entstandene Kosten,
insbesondere Schäden bedingt durch Ausfall und Verlust von in diesem Zeitraum bereits geplanten weiteren
Veranstaltungen oder Aufträgen, vom Mieter ersetzt verlangen.

(2) Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses wird bereits an dieser Stelle widersprochen.
Version der AGB: 1.0 ~ Stand: Juni 2021

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